Schreiben des Vorstandssprechers der Zentralkonsum eG an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum Mindestlohngesetz

 
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Zu lange Kündigungsfristen bei Prüfungsverbänden möglicherweise verfassungswidrig und damit auf sechs Monate zu kürzen

Nach § 39 Abs. 2 Halbsatz 2 BGB kann ein Verein, z. B. ein genossenschaftlicher Prüfungsverband, in der Satzung eine Kündigungsfrist bis zur Höchstdauer von zwei Jahren festlegen. Einige Prüfungsverbände haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die maximal mögliche Kündigungsfrist von zwei Jahren in ihre Satzung aufgenommen. Dabei muss dann auch auf die übliche Regelung verzichtet werden, dass ...
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Genossenschaftsidee als immaterielles Kulturerbe

 
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Aktuell

Pressemitteilung vom 20. Mai 2020 - Generalversammlung der Zentralkonsum eG - Änderung der Besetzung des Aufsichtsrates

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Das Führerprinzip ist ein altbewährter genossenschaftlicher Grundsatz. - Johann Lang

Anhand von historischen Dokumenten erläutert der Autor, wie die Zwangsmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband in das Genossenschaftsgesetz aufgenommen wurde.

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Der juristische Kampf der kleinen Thüringer Genossenschaft gegen ein aus der Zeit des Nationalsozialismus stammendes Relikt im Genossenschaftsgesetz ist beendet.

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Wie werden die Abgeordneten des Thüringer Landtages auf die Zwangsauflösung der Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG reagieren?

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Zwangsauflösung einer Genossenschaft - Wird Ministerpräsident Ramelow reagieren?

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