Zum Lagebericht 2011 der Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend eG

Chancen, Risiken und Verantwortlichkeit
Aktuelle Lage

► Schreiben der Konsum-genossenschaft Berlin an die Mitglieder der Vertreter-versammlung
► Schreiben eines Vertreters als Reaktion auf diese Einschätzung
► Antwort des Verfassers
► Antwort eines Mitgliedes der KG Berlin

Das Insolvenzverfahren wurde 2003 eröffnet und 2007 beendet. Durch den Insolvenzplan wurde alle Geschäftsanteile der ca. 300.000 Mitglieder in Höhe von 56,9 Mio €. gegen die Verbindlichkeiten von 96,8 Mio. € verrechnet. Zigtausende Mitglieder verloren das für ihre Altersvorsorge vorgesehene Geld. Ein Strafverfahren gegen Verantwortliche, darunter ein ehemaliges Vorstandsmitglied, ist beim Landgericht Berlin anhängig.

Per 31.12.2011 hatte die Konsumgenossenschaft Berlin noch 74.231 Mitglieder. Zum 01.01.2012 wurden 13.622 dauerhaft nicht erreichbare Mitglieder ausgeschlossen. Daraus ergibt sich ein aktueller Stand von 60.402 Mitgliedern.

Eine schrittweise Auffüllung der Geschäftsguthaben sollte nach dem Businessplan der e. G. mit der Zuschreibung aus aktuellen Gewinnen ab 2012 erfolgen. Das komplette Mitgliederkapital stände nach einer umstrittenen Prognose des Vorstandes im Jahr 2054 wieder vollständig werthaltig zur Verfügung. Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass tatsächlich die im Businessplan prognostizierten Gewinne entstehen. Fachleute haben das von Anfang an bezweifelt (rbb Klartext, 24. November 2010: ''Konsum-enttäuschte Genossenschafter'').

Vorgesehen waren z. B. nach dem Businessplan, auf welchem die Prognose des Vorstandes basiert, ca. 6 Mio. € Gewinn für den Zeitraum bis 2011. Tatsächlich wurde allein in den vergangenen 3 Jahren ein
Verlust von 7.637,5 TEUR erwirtschaftet.

2009
KG Berlin u. U. eG
Jahresfehlbetrag     -   332,0 TEUR
Erste Konsum Berlin Immobilien GmbH &Co. KG, Berlin
Jahresfehlbetrag     -  666,8 TEUR
Zweite Konsum Berlin Immobilien GmbH &Co. KG, Berlin
Jahresüberschuss  + 23,9 TEUR
Dritte Konsum Berlin Immobilien GmbH &Co. KG, Berlin Jahresfehlbetrag   - 1.760,0 TEUR
Saldo 2009
Jahresfehlbetrag - 2.735,5 TEUR

2010
KG Berlin u. U. eG  
Jahresfehlbetrag - 1.173,0 TEUR
Erste Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Jahresfehlbetrag
- 1.668,9 TEUR
Zweite Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin Jahresüberschuss
+ 21,9 TEUR
Dritte Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin Jahresüberschuss + 44,4 TEUR
Saldo 2010 Jahresfehlbetrag - 2.775,6 TEUR

2011
KG Berlin u. U. eG
Jahresüberschuss
  + 105,6 TEUR
Erste Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin
Jahresüberschuss + 212,9 TEUR
Zweite Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin Jahresüberschuss +   30,7 TEUR
Dritte Konsum Berlin Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin Jahresfehlbetrag + 44,4 TEUR
Saldo 2011 Jahresfehlbetrag - 2.426,4 TEUR

Ausblick 2012 (und weiter?) 

Die unstreitig vorhandenen Aktivitäten des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Konsolidierung hatten offensichtlich nicht den erwarteten Erfolg. Der Lagebericht  des Vorstandes setzt auf das Prinzip Hoffnung. Die Rahmenbedingungen für die Umfinanzierung des Hauptdarlehens in 2012 sind schwierig, und wie man dem Bericht des Vorstandes entnehmen kann bisher nicht geklärt. Zahlreiche weitere Darlehensverträge müssen 2012 und 2013 refinanziert werden. Eine vom Vorstand erhoffte Steigerung der Umsatzerlöse in der Zukunft ist sachlich nicht unterlegt. Ein Konzept zur Erreichung schwarzer Zahlen im Konzern ist nicht erkennbar. Nach der derzeitigen Lage wird die im aktuellen Businessplan für 2012 vorgesehene erste Teilauffüllung der Geschäftsguthaben offensichtlich nicht planmäßig erfolgen können.

Die sich aus den seit 2007 erwirtschafteten Verlusten sowie den schwierigen Bedingungen für die anstehenden Umfinanzierungen ergebenden erheblichen Risiken für den Bestand der Konsumgenossenschaft werden im Lagebericht des Vorstandes nicht erwähnt und sind der Vertreterversammlung im Juni 2012 offensichtlich (siehe Protokoll der VV) nicht zur Kenntnis gegeben worden. Damit ist die Darstellung der Lage durch den Vorstand und den Aufsichtsrat objektiv unvollständig.

Ich sehe für die unvollständige und damit fehlerhafte Information der Vertreter nur zwei mögliche Ursachen. Entweder fehlt den Verantwortlichen der nötige Sachverstand oder es handelt sich um eine bewusste Verschleierung der oben genannten Risiken. Die zweite Alternative wäre eine vorsätzliche Täuschung der Vertreter. Die beschlossene Entlastung des Vorstandes gilt übrigens nur für Tatbestände, die den Vertretern auch zur Kenntnis gegeben wurden.

Daneben besteht eine gesetzliche Pflicht jedes Vertreters, sich die notwendigen Kenntnisse und Informationen zu verschaffen. Verletzt der Vertreter die ihm obliegenden Pflichten und tritt bei der Genossenschaft durch die Pflichtverletzung des Vertreters ein Schaden ein, so haftet auch der Vertreter auf Schadensersatz. Für die Verjährung dieser Schadensersatzansprüche gilt eine Frist von fünf Jahren.

Zu den Pflichten eines Vertreters gehört u. a. die Beratung mit den Mitgliedern vor wichtigen Entscheidungen. Welcher Vertreter hat sich vor der letzten VV entsprechend dem 4. Gebot von Dr. Schaffland ausreichend Zeit für Gespräche mit den Mitgliedern zur Vorbereitung der VV genommen? Ich denke niemand.

Eine wesentliche Ursache für die Insolvenz 2003 war die Tatsache, dass der Vorstand die   Konsumgenossenschaft unseriös geführt und die Vertreter sowie den Aufsichtsrat über längere Zeit nicht über die tatsächliche Lage und die Risiken wahrheitsgemäß informiert hat. Alle Vertreter wissen das. Heute segelt die Genossenschaft wieder in dichtem Nebel. Statt Konzepte vorzulegen hofft die Führung, dass die Umfinanzierung gelingen möge und eventuell wieder Gewinne erzielt werden. Die Rahmenbedingungen sind nicht besser als 2007.

Die Vertreter sind letztlich die einzigen, die Mitgliederinteressen (auch auf umfassende und wahre Informationen zur Lage), ggf. auch gegen einen nicht im Interesse der Mitglieder handelnden Vorstand durchsetzen müssen und können. In einer Konsumgenossenschaft mit Vertreterversammlung sind die Mitglieder dazu praktisch nicht in der Lage. Das „einfache“ Mitglied hat nur die Möglichkeit, alle 4 Jahre solche Vertreter zu wählen, die mit kritischem (nicht blindem!) Vertrauen und Sachverstand sowie stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Vertreters zum Wohl des Konsums und seiner Mitglieder handeln (siehe Schulung der Vertreter 2011 durch Dr. Schaffland, Die zehn Gebote für Vertreter). Wie undemokratisch im Konsum Berlin die Wahlbewerber zur letzten Vertreterwahl durch den Vorstand und Frau Winter ausgesucht wurden, ist spätestens seit der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin zur Nichtigkeit der Vertreterwahl allgemein bekannt. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig beendet (BGH, Az.: II ZR 83/11).

Vorschläge an die Vertreter

Ich schlage vor, dass die Vertreter eine VV einberufen, auf welcher der Vorstand einen neuen auf der aktuellen Lage basierenden Businessplan, auch mit realistischen Daten für die Auffüllung der Geschäftsguthaben, sowie eine belastbare Konzeption zur anstehenden Umfinanzierung vorzulegen hat. 10 % der Vertreter müssen das wollen und verlangen.

Diese VV sollte auch über sinnvolle und m. E. notwendige Satzungsänderungen befinden.

Ich halte z. B.   einen dreiköpfigen Aufsichtsrat ggf. mit 1 oder 2 Ersatzmitgliedern für sinnvoll. Das genügt den gesetzlichen Forderungen und ist nach Einführung der neuen - für eine ostdeutsche Konsumgenossenschaft doch erheblich hohen - Aufsichtsratsvergütungen letztlich auch eine Frage betriebswirtschaftlicher Vernunft geworden.

Das vor der letzten Wahl eingeführte Erfordernis von Stützunterschriften für „andere“ Wahlvorschläge sollte umgehend gestrichen werden. Das hat dazu geführt, dass trotz der Vorstandsaktivitäten zur Kandidatenauswahl gerade nur so viel Bewerber kandidierten wie Vertreter und Ersatzvertreter zu wählen waren. Es gab keinen Wahlbewerber, der 20 Stützunterschriften vorgelegt hat. Diese Regelung hat praktisch zu dem kuriosen Ergebnis geführt, dass letztlich nur die vom Vorstand ausgesuchten Kandidaten zur Wahl standen. Das ist kein Wahlmodus, der demokratischen Grundsätzen genügt.

 
Bodo Berwald
Mitglied Nr.  291871

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