Welche Qualitätsstandards gelten für die Prüfung durch einen genossenschaftichen Prüfungsverband?
Wir möchten heute auf einen sehr lesenswerten Artikel der igenos hinweisen:
Um die “Qualität” für das Prüfungswesen (Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände) zu sichern, wurde vor ca. 14 Jahren die Wirtschaftspüferkammer (WPK) vom Gesetzgeber beauftragt, eine Qualitätsprüfung einzurichten. Damit sollte ein gleichmäßig hohes Niveau bei der Umsetzung der Prüfungsarbeit erreicht werden. Für Wirtschaftsprüfer bestehen diese Standards und werden regelmäßig fortgeschrieben. Für genossenschaftliche Prüfungsverbände gibt es auch nach 14 Jahren (!) immer noch keine solche Standards. Deshalb wird so getan, “als ob” Prüfungsverbände einfach so etwas ähnliches wie WP-Kanzleien wären.
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