Ein Göring-Erlass
Der erste Höhepunkt war die Gesetzesnovelle zur Gleichschaltung der Genossenschaften mit der nationalsozialistischen Zwangswirtschaft im Oktober 1934 im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes.
Aber es kam immer schlimmer und schließlich erließ Hermann Göring am 12. November 1938 als Beauftragter für den Vierjahresplan die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“.
In § 3 heißt es dazu: „Ein Jude kann nicht Mitglied einer Genossenschaft sein …“.
Der Präsident des Deutschen Genossenschaftsverbandes, Dr. von Renteln, hat Generalfeldmarschall Göring dafür im Namen der 5000 gewerblichen Genossenschaften herzlichst gedankt.