Selbstbestimmungsrecht von Genossenschaften

Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem Verband sein, dem das Prüfungsrecht verliehen wurde. Diese gesetzliche Regelung ist Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Verbindung zwischen Genossenschaft und dem Verband, dem sie zuerst beigetreten ist, auf alle Zeit bestehen muss.
Die freie Wahl des Prüfungsverbands ist elementarer Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts einer Genossenschaft.

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