Umbenennung des BGB-Kommentars "Palandt" gefordert
Es wird Zeit, nicht nur die Namensgebung der Altnazis zu tilgen, sondern auch deren Gesetze. So Paragraf 54 des Genossenschaftsgesetzes, die von Adolf Hitler eingeführte Zwangsmitgliedschaft für Genossenschaften in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Nur in Deutschland als von den Monopolverbänden vehement verteidigtes braunes Erbe heute noch existent.
Gericht/Institution: Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Erscheinungsdatum: 30.10.2018
Quelle: juris
Umbenennung des BGB-Kommentars "Palandt" gefordert
Die Justizsenatoren und Justizminister der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin fordern die Umbenennung des Standardkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch "Palandt".
In diesem Jahr ist die 77. Auflage des Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch erschienen. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen, Thüringens Justizminister Dieter Lauinger und Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt unterzeichneten eine Erklärung, in der sie den Verlag auffordern, den Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch umzubenennen. Die Unterzeichner sind der Ansicht, dass dieses die letzte Auflage unter diesem Namen sein sollte. 70 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur sei es endlich an der Zeit, dem juristischen Standardwerk im Bürgerlichen Recht einen würdigen Namen zu geben.
Es gebe keinen vernünftigen Grund dafür, dass der Name dieses einflussreichen NS-Juristen heute in fast jedem deutschen Gerichtssaal zu finden sei.
Bei dem Namensgeber Otto Palandt handele es sich um einen führenden Juristen des Dritten Reiches. Im Mai 1933 trat Otto Palandt der NSDAP bei. Ab Juni 1933 war er Vizepräsident und seit Dezember 1933 Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes. 1934 wurde Otto Palandt von Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt. Otto Palandt zählte damit zu den einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs.
Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt erklärt hierzu: "Wir haben den Palandt in Berlin als Hilfsmittel für das zweite Staatsexamen zugelassen. Ich erwarte daher von dem Verlag, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und den Kommentar umbenennt."
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin v. 30.10.2018
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