Will ‚Die Linke‘ nationalsozialistische Gesetzgebung verschärfen?
Auf ein Schreiben an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, mit einem ► Kommentar zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes erhielten wir von dem Mittelstandspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Dr. Diether Dehm, MdB folgende Antwort:
[...] Allerdings steht für uns außer Frage, dass bei allen Erleichterungen und Verbesserungen die bisherigen Qualitätsstandards gehalten und die Rechte der Genossenschaftsmitglieder gewahrt bleiben und sinnvoll gestärkt werden.
In dieser Hinsicht lehnen wir ein Recht zur Auswahl eines Prüfungsverbandes einer Genossenschaftsbank ab. Hiermit würde die Möglichkeit eröffnet, dass die zu prüfende Bank den für sie eher „genehmeren“ Prüfungsverband wählt. Die Systematik der Unabhängigkeit und Transparenz der Prüfung nach geltenden Vorschriften würde so letztlich durchbrochen.
Wir sehen dafür keinen sachlichen Grund. Ein fehlendes Wahlrecht ist für uns auch kein „bürokratische Hindernis“ für die Gründung neuer Genossenschaften oder unverhältnismäßig für bestehende Genossenschaftsbanken, sondern garantiert ein Mindestmaß an Unabhängigkeit. [...]
Dies veranlasste uns zu folgender Antwort: