Der Anschlusszwang – Das Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil 1
Der Mensch denkt in Bildern. Obwohl es jedermann bekannt sein sollte, dass im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes 1934 der Anschlusszwang von Genossenschaften an einen genossenschaftlichen Prüfungsverband per Gesetz verabschiedet wurde – also ohne Parlament, nur durch den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und seinen Justizminister – braucht mancher möglicherweise eine bildliche Vorstellung. Hier ist diese.
Mit diesem Gesetz verfolgten die Nationalsozialisten das Ziel, die Genossenschaften über die mit Nazis in den Führungspositionen besetzten Verbände mit der nationalsozialistischen Zwangswirtschaft gleichzuschalten und das Führerprinzip durchzusetzen. Dieser gesetzliche Zwang besteht weltweit nur in Deutschland, heute vom Verbände-Establishment vehement verteidigtes nationalsozialistisches Erbgut und mit „Pflichtmitgliedschaft“ stillschweigend umbenannt. Konkurrenzlose Erbhöfe wollen gesichert sein.
► Gesetzestext von 1934