Editorial


Die Idee, nicht das Gesetz schafft die Genossenschaft
 

Die Idee der Genossenschaft ist ein großartiger Entwurf. Lasst uns doch, so könnte man sie formulieren, die wir in der gleichen Situation mit den gleichen Problemen zu tun haben, gemeinsam nach Lösungen suchen und sie dann durchsetzen. Diese Idee, die die ganze Entwicklung der Menschheit begleitet hat, hat über die Zeiten hin vielfältige Ausprägungen erfahren, von der gemeinsamen Jagd der Steinzeitmenschen auf Mammute angefangen bis hin zum genossenschaftlichen Einzelladen im sächsischen Falkenau unserer Tage. Und: Diese Idee hat sich weltweit ausgedehnt, ist überall auf der Erde realisiert worden und wird es heute noch, in bäuerlichen Siedlungen Afrikas ebenso wie in der IT-Branche des nachindustriellen Europas. Manche dieser genossenschaftlichen Gebilde sind auf ein einziges Projekt ausgerichtet und lösen sich auf, wenn das Ziel erreicht worden ist, wie etwa die Entwässerung einer Wiese in einer Reihenhaussiedlung, um sie zu Spiel und Sport zu nutzen, andere, wie die thüringischen Waldgenossenschaften, überdauern Jahrhunderte. Genossenschaften können soziale Unternehmen sein, wie die italienischen Sozialgenossenschaften, die die Arbeitseingliederung sozial benachteiligter Personen fördern; sie können aber auch reine Wirtschaftsunternehmen sein wie die deutschen Volksbanken.

Die rechtlichen Grundlagen von Genossenschaften sind ebenso vielfältig wie ihre Erscheinungsformen. Selbst in Deutschland, wo immer nur von dem Genossenschaftsgesetz die Rede ist, gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen auch Landesgesetze zu den Waldgenossenschaften. Die wenigstens Länder haben ein spezielles Gesetz für alle Genossenschaftsarten und kennen deshalb auch nicht die eine Rechtsform. Denn die Idee der Genossenschaft kann in vielerlei Rechtsformen umgesetzt werden. Die deutsche Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist nur eine davon. Selbst ein Schultze-Delitzsch hat seine unternehmerischen Gründungen ohne spezielles Gesetz vorgenommen – und siehe da, es waren Genossenschaften. Dann erst kam das Gesetz.

In Deutschland wird allzu leicht vergessen, dass die Rechtsform nur ein Instrument ist, nicht die Sache an sich. Ganz sicher ist das Genossenschaftsgesetz ein nützliches, ein sehr nützliches Instrument, aber es ist nicht mehr. Denn die Buchstaben eines Gesetzes schaffen keine Genossenschaft. Vielmehr muss ihre Idee in den Menschen, die sich in ihr zusammenfinden, lebendig sein - unabhängig von der Rechtsform. Oder, in den Worten Hermann Schulze-Delitzschs: „Genossenschaften sind immer das, was menschliche Einsicht, geistige Kraft und persönlicher Mut aus ihnen machen.“ 

Ihr

Wilhelm Kaltenborn

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