Konsumgenossenschaft Altenburg aufgelöst - wegen eines Gesetzes von 1934

Nun ist es also amtlich – vom Landgericht Gera verkündet und in Kraft gesetzt – die Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG ist aufgelöst. Dem Vorstand bleibt nur noch die Liquidation – und ein Stück deutscher Wirtschaftsgeschichte verschwindet.

Und so kommt der Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG ein besonderer Status zu – sie ist die erste Genossenschaft in Deutschland, die 75 Jahre nach Ende des Dritten Reichs auf Grundlage einer  vom Nazi-Regime ohne Beteiligung des Parlamentes im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes eingeführten Vorschrift zwangsaufgelöst wird. Und das nicht zum ersten Mal, 1941 erfolgte die erste Auflösung der Konsumgenossenschaft auf Grund der kurz zuvor erlassenen „Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse“.

Die Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG aus Thüringen, eine kleine Genossenschaft mit rund 80 Mitgliedern, einigen Immobilien und einer fast 150-jährigen Geschichte hat zum Ende 2016 die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in ihrem Prüfungsverband, dem „Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.“, gekündigt.

Den Austritt haben Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand jeweils einstimmig beschlossen, ebenso wie sich die Gremien einig waren und bis heute auch weiterhin sind, keinem anderen Prüfungsverband zwangsweise beizutreten. Ihr Statement: Pflichtprüfung – Ja, Zwangsmitgliedschaft – Nein.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie im aktuellen ► GenoSplitter und unter der Rubrik ► Zwangsmitgliedschaft.

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Auflösung der Konsumgenossenschaft Altenburg aufgrund eines Gesetzes von 1934

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