SPD-Fraktion fordert Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vorzulegen.

Nach dem Vorbild der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll eine "Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt)" eingeführt werden, heißt es in dem Antrag (BT-Drs. 17/9976 – PDF, 84 KB) der Fraktion. Für die Gründung einer solchen Kooperativgesellschaft solle weder eine "externe Gründungsprüfung durch einen Prüfverband", noch eine "externe Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung" nötig sein, schreibt die SPD-Fraktion weiter. Ziel sei es, die Genossenschaft als Geschäftsmodell attraktiver zu machen.

Zur Begründung heißt es, die Rechtsform der Genossenschaft habe "großes Potenzial für gemeinschaftliche Existenzgründungen". Es gebe viele Betätigungsfelder "im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich" sowie in der "Kultur- und Kreativwirtschaft". Allerdings werde dieses Potenzial nach Ansicht der SPD-Fraktion "in Deutschland bei weitem nicht ausgeschöpft". 2010 seien "monatlich allenfalls 20 neue Genossenschaften" gegründet worden. Von Januar bis Oktober des gleichen Jahres seien aber monatlich etwa 2.000 Unternehmergesellschaften (haftungsgeschränkt) neu gegründet und insgesamt 2010 etwa 5.300 neue GmbHs 2010 in die Handelsregister eingetragen worden.

Die "geringe Attraktivität der Rechtsform Genossenschaft" führt die SPD-Fraktion auf "vergleichsweise hohe Rechtsformkosten" zurück. Außerdem sei sie "mit erheblichen Aufwand" verbunden; auch würden Genossenschaftsgründer "nur unter Schwierigkeiten oder gar keine Gründungsförderung" erhalten.

 Quelle: juris, 03.07.2012 

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