Diskutiert die Politik lieber über Namen statt über Gesetzesnovellen?

Ende Oktober 2018 haben die Justizsenatoren und Justizminister der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin die Umbenennung des Standardkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Palandt“ gefordert. Bei dem Namensgeber handelt es sich um einen führenden Juristen des Dritten Reiches: Otto Palandt.

Wäre es nicht viel wichtiger die Gesetze, die während des Nazi-Regimes ohne parlamentarische Beratung verabschiedes wurden, endlich abzuschaffen, anstatt sich mit Namensgebungen zu beschäftigen? Hier könnte die Politik ein wirkliches Zeichen der Aufarbeitung setzen. Ein Beispiel ist die Zwangsmitgliedschaft von Genossenschaften in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband - aber diese Regelung wurde auf Druck einzelner Verbände sogar verschärft ...

Wir sind gespannt auf die Antwort des Berliner Senators Dr. Behrendt.

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