Verdrängte Vergangenheit
Die Auseinandersetzung mit der Historie des Genossenschaftswesens ist Wilhelm Kaltenborn eine Herzensangelegenheit. Gerade weil er seit Jahrzehnten eine große Sympathie für Genossenschaften hegt, setzt er sich immer wieder mit den Widersprüchen und Absonderlichkeiten des genossenschaftlichen Lebens und Handelns auseinander. So auch in seiner Veröffentlichung „Verdrängte Vergangenheit. Die historischen Wurzeln des Anschlusszwanges der Genossenschaften an Prüfungsverbände“, in der er mit umfangreichem Material belegt, dass der Zweck des Anschlusszwangs nicht die Stärkung der wirtschaftlichen Kraft der Genossenschaften, sondern die Durchsetzung des Führerprinzips des NS-Staates war.
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Die Zwangsmitgliedschaft wurde mit der Novelle zum Genossenschaftsgesetz im Jahr 1934 von Adolf Hitler zur Gleichschaltung und Eingliederung der Genossenschaften in die nationalsozialistische Zwangswirtschaft eingeführt. Dieses Erbe belastet die Genossenschaften auch 70 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft noch immer. Vor allem unter Wettbewerbsgesichtspunkten benachteiligt es die genossenschaftliche Rechtsform. Im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Rechtsformen und der Stärkung der Genossenschaften ist es an der Zeit, diese „deutsche Spezialität“ ad acta zu legen und per Gesetz zu revidieren. |
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