Da waren es nur noch 35 ...

Die Zahl der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sinkt weiter.

Nach der letzten veröffentlichten Übersicht der anerkannten Prüfungsverbände mit dem Stand  31. Oktober 2007 gab es noch insgesamt 40 Genossenschaftsverbände mit dem Prüfungsrecht nach § 53 GenG. Daneben gibt es noch Genossenschaftsverbände, die kein Prüfungsrecht haben, wie z. B. die Zentralkonsum eG, der ZdK – Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. oder jetzt der REWE-Verband.

Durch die vom so genannten „Genossenschaftsverband“ (e. V.) angestrebte Schaffung eines deutschlandweit einheitlichen Prüfungsverbandes sind zwar einige große regionale Prüfungsverbände, wie der Genossenschaftsverband Norddeutschland und der MGV - Mitteldeutscher Genossenschaftsverband, „geschluckt“ worden, aber diese Tendenz führte auch schon zur Gründung zweier neuer genossenschaftlicher Prüfungsverbände, dem GVTS - Genossenschaftsverband Thüringen-Sachsen e.V. in Chemnitz und dem „Verband ländlicher und gewerblicher Genossenschaften e.V.“ in Rheinland-Pfalz. Im Ergebnis gibt es aber zurzeit nur noch 36 Verbände mit Prüfungsrecht (aber einer schon kurze Zeit nach der Gründung nicht mehr aktiv). Davon sind aber, was in der Öffentlichkeit oft verschwiegen wird, nur elf im DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. zusammengeschlossen. Zehn Verbände sind solche für Wohnungsgenossenschaften. Mehr oder weniger nur für Agrargenossenschaften bestehen weitere elf Prüfungsverbände, selbstverständlich nur in den neuen Bundesländern. Dann bleiben noch drei Verbände für  bestimmte Unternehmensgruppen (EDEKA, Sparda- sowie PSD-Banken).

Auch wenn der als nächstes „Opfer“ des Genossenschaftsverbandes auserkorene Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV - Münster, Düsseldorf und Koblenz) sich dann doch im November 2014 zumindest „vorerst“ einer Fusion verweigert hat – man konnte sich u. a. nicht über die Besetzung des Vorstandes einigen (die Bezüge der Vorstände und die Pensionsverpflichtungen sind finanziell große Probleme: der RWGV hat nur zwei Vorstände zu „unterhalten“, der „Genossenschaftsverband“ aber fünf – wer bliebe nach einer Fusion?) –, so ist davon auszugehen, dass die Konzentration und Monopolisierung des genossenschaftlichen Prüfungswesens sich weiter fortsetzen wird, wenn nicht die Genossenschaften in ihrer jeweiligen Region dies als Fehlentwicklung sehen.

So haben Mitte 2014 die ländlichen Warengenossenschaften in Westfalen einen „Raiffeisen Westfalen-Lippe e. V.“ gegründet, um ihre Interessen eigenständig wahrzunehmen und insbesondere auch im Vorfeld der damals noch geplanten Fusion mit dem „Genossenschaftsverband“ ihr 2002 bei der Verschmelzung zum RGWV eingebrachtes Vermögen zu retten. Auf Grund einer besonderen Regelung erhält der neu gegründete Verein (ist kein Prüfungsverband) das ursprünglich den ländlichen Warengenossenschaften in Westfalen gehörende Vermögen. Eine Rolle spielte aber auch, dass die landwirtschaftlichen Genossenschaften wegen der anderen „Geschäftskultur“ sich bei den dominierenden großen Genossenschaftsbanken nicht mehr wohlgefühlt haben. Diese Genossenschaften bleiben aber Mitglied des RWGV.

► Übersicht genossenschaftliche Prüfverbände (pdf zum download)

RA Ulrich Northoff

Quelle der Übersicht: „genossenschaftsgedanke.de“ BzFdG – Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e. V., ergänzt und korrigiert aufgrund eigener Recherchen

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